Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern vertritt als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby die Interessen Rad fahrender Menschen. Der Kreisverband Braunschweig engagiert sich vor Ort für Radfahrende und die Förderung des Radverkehrs. Er wurde 1980 gegründet und hat mittlerweile über 1200 Mitglieder. Zum Verbandsgebiet gehört auch der Kreis Helmstedt. Eine kleine Chronik zeigt, dass wir schon viel erreicht haben, aber genauso viel ist noch zu tun, damit die Verkehrsverhältnisse dem wachsenden Radverkehr wirklich gerecht werden.
Eine Stimme für den Radverkehr: Wir setzen uns bei Verwaltung und Politik dafür ein, dass Sie in Braunschweig und der Region schneller, komfortabler und sicherer mit dem Fahrrad zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder ins Theater kommen.
Mit dem Rad auf Tour: Radfahren hält fit und macht Spaß, besonders wenn man gemeinsam unterwegs ist. Deshalb organisieren wir das ganze Jahr hindurch abwechslungsreiche Radtouren mit attraktiven regionalen und überregionalen Zielen - kurze und lange, sportliche und genussvolle, auch verbunden mit Kultur oder Natur.
Mit Rad und Tat: Auf unseren Internetseiten bieten wir umfangreiches Informationsmaterial rund um Fahrrad und Radverkehr an. Wir helfen Ihnen auch individuell, wenn Sie einen Rat brauchen. Und das Codierteam codiert ihr Fahrrad, um es vor Diebstahl zu schützen.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
Die Radwelt ist die Mitgliederzeitschrift des ADFC. Zusätzlich gibt der ADFC Braunschweig zweimal jährlich den PedaLeo heraus, das Fahrradmagazin für Braunschweig, mit regionalen Informationen zum Radverkehr. Mitglieder des Kreisverbandes bekommen den PedaLeo zugesandt. Außerdem liegt er bei Fahrradhändlern, der Touristeninformation und an weiteren Stellen aus.
Der Vorstand vertritt den ADFC Braunschweig nach außen. Für Aufgabenbereiche und Kontaktdaten Bild anklicken.
Neben dem Vorstand gibt es viele weitere Mitglieder, die als Aktive bei der Vereinsarbeit mitwirken. Sie alle sind, wie auch die Mitglieder des Vorstands, ehrenamtlich tätig. Für Themenschwerpunkte und Kontaktdaten Bild anklicken.
Beim ADFC Braunschweig sind fünf Arbeitsgruppen eingerichtet:
AG Jugend - AG Öffentlichkeitsarbeit - AG Radtourenleiter*innen - AK Verkehr - Redaktion PedaLeo
Für Aktionen und Projekte bilden sich jeweils Teams. Darüber hinaus treffen sich die Aktiven monatlich zu einem zwanglosen Austausch über aktuelle Themen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen und das Treffen der Aktiven stehen auch Gästen offen. Hier geht es zum Terminkalender
Diese Fördermitglieder aus der Region unterstützen die Arbeit des ADFC Braunschweig sowohl materiell als auch ideell.
Sie sind an einer Fördermitgliedschaft interessiert sind? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Das Beitrittsformular für die Fördermitgliedschaft finden Sie hier.
ADFC Braunschweig e.V.
Klint 20
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 61547-327*
Fax: 0531 61547-328
E-Mail: info [at] adfc-braunschweig.de
Internet: https://braunschweig.adfc.de
Öffentlichkeitsarbeit: Susanne Schroth
Mitgliederbetreuung und Aktiven-Koordination: Susanne Gaus
Arbeitskreis Verkehr: Dr. Jens Schütte
Radtouren: Georg Möllmann
Die Geschäftsstelle im Klint 20 ist wegen des Coronavirus derzeit geschlossen. Ansonsten ist sie geöffnet, wenn dort Aktiventreffen und Sitzungen der Arbeitsgruppen stattfinden. Hier geht es zum Terminkalender.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.
ADFC-Mitglieder
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Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn die Fahrenden in die Pedale treten. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.