Mit Reflexweste und Helm in Signalfarbe samt integriertem Rücklicht ist dieser Radfahrer rundum bestens sichtbar.

Mit Reflexweste und Helm in Signalfarbe samt integriertem Rücklicht ist dieser Radfahrer rundum bestens sichtbar. © pd-f.de/Abus

Beleuchtung und Bekleidung im Winter

Wie schlecht sie bei Dunkelheit ohne Licht gesehen werden, unterschätzen viele Radfahrende. Es gilt: Sehen und gesehen werden. Funktionierende Beleuchtung sollte am Rad oder in der Tasche dabei sein.

Der ADFC rät, das Licht schon bei Zwielicht einzuschalten – und das ist im Winter relativ oft der Fall.

Wer bei jedem Wetter unterwegs sein möchte, dem empfiehlt der ADFC eine möglichst wartungsfreie Lichttechnik: Nabendynamo, LED-Rücklicht mit Standlicht und LED-Frontscheinwerfer – am besten auch mit Standlicht.

Manche Modelle schalten sich bei Dunkelheit sogar automatisch ein. Nabendynamos rutschen, anders als Seitenläufer-Dynamos, bei Nässe oder Schneematsch nicht durch und erzeugen auch im Winter jederzeit genügend Strom.

Batteriebeleuchtung ist ebenfalls zulässig. Sie sollte immer dabei sein, um auch tagsüber auf schlechter werdende Lichtverhältnisse vorbereitet zu sein. Aber Vorsicht: Akkus halten bei Kälte oft deutlich weniger lange durch. Regelmäßiges Nachladen ist daher wichtig.

Der ADFC empfiehlt:

  • das A und O: funktionierendes Licht am Fahrrad
  • alle vorgeschriebenen Reflektoren am Fahrrad
  • Reflexstreifen an Reifen, Taschen und Bekleidung

Spätestens im Herbst sollte die Lichtanlage des Fahrrads geprüft werden. Übrigens: Wenn das Fahrrad-Rücklicht durch einen Anhänger verdeckt ist, braucht der Anhänger eine eigene Schlussleuchte. Ein Rückstrahler allein reicht dann nicht.

Gut angezogen im Winter

Im Winter sollte Kleidung nicht nur warmhalten, sondern auch gut sichtbar sein. Dafür ist es nicht notwendig, sich in neonfarbene Jacken oder Warnwesten zu hüllen. In der Stadt gibt es so viele Lichtquellen, dass man, sofern die vorgeschriebene Beleuchtung am Rad funktioniert, auch in dunkler Kleidung ausreichend sichtbar ist. Um das zu unterstützen, reichen kleine Details: Ein reflektierendes Hosenband zum Beispiel. Durch die radfahrtypische Auf- und Ab-Bewegung wissen andere Verkehrsteilnehmende direkt, was sie vor sich haben.

Sollte die Jacke keine reflektierenden Elemente aufweisen, kann man so ein Band auch um den Arm schlingen. Zudem gibt es Fahrradhelme mit integrierten Rücklichtern. Rucksäcke oder Gepäckträgertaschen sind üblicherweise ebenfalls mit Reflektoren ausgestattet.

Wer längere Strecken in völliger Dunkelheit fahren muss, zum Beispiel über Landstraßen, sollte dagegen darauf achten, auch reflektierende und gut sichtbare Bekleidung zu tragen, um schon auf größere Entfernung sichtbar zu sein.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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