Schneider und Mattner führen ADFC-Bundesgeschäftsstelle als Doppelspitze

Mit Ann-Kathrin Schneider bekommt der ADFC eine neue Bundesgeschäftsführerin. Sie bildet zusammen mit Maren Mattner seit August 2021 die erste weibliche Doppelspitze der ADFC-Bundesgeschäftsstelle.

ADFC | Geschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider © ADFC/Deckbar

Die ADFC-Bundesgeschäftsstelle hat eine neue Doppelspitze: Ann-Kathrin Schneider bildet seit August 2021 zusammen mit Maren Mattner das Leitungsteam bilden. Schneider übernimmt die Bereiche Politik und Kommunikation, während Mattner den touristischen und kaufmännischen Bereich verantwortet.

Ann-Kathrin Schneider kommt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), wo sie zuletzt als Leiterin Internationale Klimapolitik tätig war. Beim ADFC will Ann-Kathrin Schneider die Rolle des Fahrrads in der Klimadebatte neu akzentuieren – und sich mit aller Kraft für lebenswerte Städte einsetzen, in denen auch Kinder sicher Fahrrad fahren können.

Paris als Schlüsselerlebnis

Ann-Kathrin Schneider sagt: „Ein Schlüsselerlebnis für mich waren meine Reisen nach Paris. In dieser sich kraftvoll vom Autoverkehr befreienden Stadt wurde plötzlich mit Händen greifbar, was passieren muss, damit die sonst abstrakten Klimaziele Wirklichkeit werden: Die Städte müssen sich verändern! Und zwar fundamental und im hohen Tempo. Deutschland liegt hier furchtbar weit zurück – das merke ich täglich, wenn ich mit meinen Kindern versuche, sicher auf dem Rad durch die Stadt zu kommen.“    

Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Fokus

Der Fokus der Politikwissenschaftlerin Ann-Kathrin Schneider liegt klar auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Sie setzt auf die Kraft der politischen Analyse und den Druck von der Straße für eine lebenswerte, gerechte und klimafreundliche Zukunft. Kampagnen, Kooperationen und Bündnisse, auch über Deutschlands Grenzen hinweg, sind für sie zentrale Instrumente um das Fahrradland Deutschland Realität werden zu lassen.

Ann-Kathrin Schneider war zuletzt Leiterin Internationale Klimapolitik beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und hat den BUND im internationalen Netzwerk Friends of the Earth vertreten. Vor dem BUND arbeitete Ann-Kathrin Schneider in einer Klimaschutz-Kampagne für Oxfam Deutschland und war mehrere Jahre als Direktorin für den Bereich Südasien bei der Gewässerschutz-Organisation International Rivers tätig.

Klima- und Politikexpertin für starke Kampagnen

„Der ADFC-Bundesvorstand ist sehr glücklich, mit Ann-Kathrin Schneider eine ausgemachte Klima- und Politikexpertin gewonnen zu haben, die noch dazu bestens international vernetzt ist. Dass die ADFC-Bundesgeschäftsstelle jetzt mit einer weiblichen Doppelspitze antritt, ist außerdem ein toller Beitrag zur Diversifizierung der eher männlichen Verkehrspolitik. Wir freuen uns auf eine neue Ära beim ADFC mit starken politischen Kampagnen“, sagt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg.

Aktualisiert: 3.9.2021


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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