So geht #Fahrradland

Der Bund hat im neuen Nationalen Radverkehrsplan 3.0 ambitionierte Ziele formuliert, bleibt aber im Ungefähren, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Deshalb hat der ADFC den Aktionsplan "So geht #Fahrradland" mit konkreten Forderungen entwickelt.

Die nächsten Jahre sind für die Klima- und Verkehrswende entscheidend! Die aktuellen Herausforderungen lassen uns keine Zeit mehr, um nachhaltige Lösungen länger aufzuschieben oder halbherzig anzugehen. Es ist höchste Zeit, Mobilität radikal neu zu denken und mutig zu handeln.

Nachdem sich der Bund lange Zeit kaum für den Radverkehr engagiert hat, wurden in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt. Dazu gehören u.a. die finanzielle Förderung von Radverkehrsprojekten bis 2023 mit 1,45 Milliarden Euro oder die fahrradfreundliche Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch die Schritte reichen nicht für eine Klima- und Verkehrswende aus.

„Vom Fahrradland Deutschland sind wir, Stand heute, noch Lichtjahre entfernt. Menschen fühlen sich beim Radfahren nicht sicher. Der Ausbau der Radwege und Radschnellwege kommt kaum voran. Und der Radverkehrsanteil ist in zehn Jahren nur minimal gestiegen“, sagt Rebecca Peters, stellvertretende Bundesvorsitzende des ADFC. „Die nächste Bundesregierung muss wesentlich mutiger und schneller sein, damit das Fahrradland Deutschland bis 2030 Wirklichkeit wird.“

Radfahrerin in der Stadt

Der vom ADFC ausgearbeitete Aktionsplan So geht #Fahrradland enthält drei wesentlichen Forderungen:
 

  • Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr.

    Das der StVO übergeordnete Straßenverkehrsgesetz ist einseitig auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs ausgerichtet und verhindert lebenswerte Städte und Gemeinden. Es muss deshalb völlig neu aufgesetzt und u.a. um die Vision Zero sowie Klima-, Umweltschutz- und Gesundheitsziele erweitert werden. Gleichzeitig müssen die StVO und die Verwaltungsvorschrift angepasst werden, so dass z.B. jeglicher Begründungszwang für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen wegfällt und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt wird. Richtlinien und Regelwerke wie die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sind ebenfalls anzupassen.

     
  • Einen tragfähigen Haushalt für die Ausbau-Offensive.

    Weil die Radinfrastruktur über Jahrzehnte vernachlässigt wurde, sind nun große Kraftanstrengungen nötig, um hochwertige geschlossene Radverkehrsnetze zu schaffen. Dabei ist die Infrastruktur eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Die bisherige Förder- und Finanzierungssystematik führt nicht zum Ziel. Um für Planungssicherheit zu sorgen, fordert der ADFC-Aktionsplan eine gesetzliche Regelfinanzierung von jährlich 850 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Das entspricht einem Drittel der im Nationalen Radverkehrsplan 3.0 angestrebten 30 Euro pro Einwohner*in und Jahr. Das Geld muss zweckgebunden für Radwegenetze, sichere Kreuzungen, Radschnellwege, Fahrradparkhäuser und den Ausbau touristischer Radfernwege eingesetzt werden. Der ADFC schlägt einen Bund-Länder-Vertrag vor, der u.a. lückenlose Radnetze verpflichtend regelt.

     
  • Mehr Personal und Ressourcen in Politik und Verwaltung.

    Der Radverkehr braucht auf Bundesebene ähnliche personelle Ressourcen wie andere Verkehrsmittel. Für eine solide Planung ist auch eine solide Datenlage notwendig. Doch Daten für den Radverkehr sind kaum vorhanden. So könnte ein neu zu gründendes Bundesinstitut für Radverkehrsforschung bundesweit Daten z.B. zum Zustand und Ausbaubedarf der Radwegenetze und zur Verkehrssicherheit erheben. Die neuen Radverkehrsprofessuren allein können den Bedarf an planerischem Wissen nicht decken. Hier kann ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für „Fachplaner*innen Radverkehr“ für Verwaltungen und Planungsbüros Abhilfe schaffen.
https://braunschweig.adfc.de/neuigkeit/so-geht-fahrradland

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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