Wasserdichte Gepäcktaschen gehören zur Standardausstattung.

Wasserdichte Gepäcktaschen gehören zur Standardausstattung. © Ortlieb/pd-f.de

Fahrradzubehör für Herbst und Winter

Das Fahrrad ist auch in der dunklen Jahreszeit das beste Verkehrsmittel für den Alltag. Das richtige Zubehör macht es noch praktischer und komfortabler. Der ADFC gibt ein paar Anregungen für Produkte, die ihre Stärken bei jedem Wetter ausspielen.

Es gibt viele kleine Helferlein, mit denen man die Tücken der kalten Jahreszeit in den Griff bekommt. Der ADFC stellt zur Anregung einige vor und gibt Tipps, wie man sich richtig kleidet.

Wasserdichte Packtaschen

Sie sind ein beinahe unverzichtbares Zubehör für alle, die etwas sicher und trocken mit dem Rad transportieren möchten, ob im Alltag oder auf der Radtour. Die robusten Taschen besitzen Befestigungshaken, mit denen die Tasche am Gepäckträger angebracht werden kann. Mit dem Trageriemen lassen sie auch über der Schulter gut tragen. Hochwertige Modelle gibt als Paar ab ca. 80 Euro.

Günstigere Modelle sind meist nicht wasserdicht, sondern haben nur eine Regenhülle. Das ist für Touren ausreichend, bei denen man mal von einem Schauer überrascht wird, aber im alltäglichen Einsatz ist das Überziehen einer Regenhülle auf Dauer unpraktisch.

 

Sattelüberzug

Es macht wenig Spaß, sich auf einen feuchten Fahrradsattel zu setzen. Deshalb sind Sattelüberzüge eine praktische Hilfe. Sie lassen sich vor der Fahrt einfach in einer Tasche verstauen oder auch auf den Gepäckträger klemmen oder direkt am Sattel befestigen.

Sattelüberzüge sind nicht nur bei Regen und Schnee praktisch, auch bei schönem Wetter haben sie Vorteile: Sie verlängern das Sattelleben, denn sie schützen ihn vor UV-Strahlung, die das Obermaterial spröde macht.

 

Schlauchtuch

Häufig nach dem für Schlauchtücher bekannten Hersteller auch Buff-Tücher genannt, sind diese aus Funktionsfaser gefertigten Kleidungsstücke sehr hilfreich bei kühler Witterung. Sie halten den Hals warm, über die Nase gezogen schützen sie das Gesicht vor kaltem Fahrtwind, und als Mütze oder Stirn- bzw. Haarband können sie ebenfalls getragen werden.

 

Beleuchtung

Bei Dunkelheit, aber auch bei trüben Wetter- und Sichtverhältnissen ist Beleuchtung am Fahrrad vorgeschrieben. Vor einigen Jahren wurde die Dynamopflicht abgeschafft, sodass nun auch Scheinwerfer und Rückleuchten, die von Batterien oder Akkus betrieben werden, zulässig sind.

Wer regelmäßig Fahrrad fährt, wird aber eine fest installierte, von einem (Naben)Dynamo betriebene Beleuchtung zu schätzen wissen, denn sie hat niemals leere Batterien und wird auch nicht zu Hause vergessen.

Moderne LED-Scheinwerfer und Rückleuchten sind sehr leistungsstark und nicht mehr mit den trüben Funzeln von früher zu vergleichen.

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Handschuhe

Kalte Hände auf dem Fahrrad sind nicht nur unangenehm, auch die Sicherheit kann leiden, wenn die steifgefrorenen Finger Schalt- und vor allem Bremshebel nicht mehr richtig bedienen können. Dafür sind nicht mal frostige Temperaturen nötig, der Fahrtwind schafft das auch bei deutlich über null Grad. Fahrradhandschuhe schützen davor.

Besonders empfehlenswert sind winddichte Modelle, die den Fahrtwind nicht durchlassen. Sie überstehen auch einen Regenschauer, ohne dass die Hände nass werden. Wer Regenfahrten nicht scheut, sollte in ein wasserdichtes Paar investieren.

Für die Übergangszeit empfiehlt sich ein leichteres Paar Handschuhe. Für den Winter gibt es auch Handschuhe, die die Kälte nicht durchlassen. Fäustlinge sind nicht zu empfehlen, weil sich mit ihnen Schaltung und Bremsen schlecht bedienen lassen.

Wem Fünf-Finger-Modelle nicht genug wärmen, kann auf Exemplare zurückgreifen, die jeweils zwei Finger zusammenfassen („Lobster“, zu Deutsch Hummer, genannt), oder solche, die Daumen und Zeigefinder einzeln einpacken, die anderen drei Finger aber zusammenfassen.

 

Wasserdichte Handyhalterung

Smartphones dienen vielen Radfahrenden als Navi. Leider sind die meisten Modelle nicht wirklich wasserfest. Ihr Einsatz bei Regen ist also riskant. Lenkerhalterungen, in denen das Telefon sicher vor Regen ist und der Touchscreen dennoch nutzbar bleibt, sind daher ein nützlicher Helfer auf unbekannten Wegen durch Stadt und Land.

 

Schutzhülle für Akkus

Akkus sind temperaturempfindlich. Je kälter es wird, desto geringer ihre Kapazität und damit die Reichweite des Rades. Dem kann man entgegenwirken, indem die Akkus bis kurz vor der Fahrt im Innern gelagert werden. Mit Neopren-Schutzhüllen lässt sich ihr schnelle Auskühlen an der frischen Luft verhindern. Es gibt die Schutzhüllen von verschiedenen Herstellern für alle gängigen Motorenmodelle.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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