Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) mit bundesweit mehr als 220.000 Mitgliedern vertritt als verkehrspolitischer Verein und Fahrradlobby die Interessen Rad fahrender Menschen. Der Kreisverband Braunschweig engagiert sich vor Ort für Radfahrende und die Förderung des Radverkehrs. Er wurde 1980 gegründet und hat mittlerweile über 1300 Mitglieder. Zum Verbandsgebiet gehört auch der Kreis Helmstedt. Eine Menge haben wir inzwischen erreicht, aber genauso viel ist noch zu tun, damit die Verkehrsverhältnisse dem wachsenden Radverkehr wirklich gerecht werden.
Eine Stimme für den Radverkehr: Wir setzen uns bei Verwaltung und Politik dafür ein, dass Sie in Braunschweig und der Region schneller, komfortabler und sicherer mit dem Fahrrad zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder ins Theater kommen.
Mit dem Rad auf Tour: Radfahren hält fit und macht Spaß, besonders wenn man gemeinsam unterwegs ist. Deshalb organisieren wir das ganze Jahr hindurch abwechslungsreiche Radtouren mit attraktiven regionalen und überregionalen Zielen - kurze und lange, sportliche und genussvolle, auch verbunden mit Kultur oder Natur.
Mit Rad und Tat: Auf unseren Internetseiten bieten wir umfangreiches Informationsmaterial rund um Fahrrad und Radverkehr an. Wir helfen Ihnen auch individuell, wenn Sie einen Rat brauchen. Und das Codierteam codiert ihr Fahrrad, um es vor Diebstahl zu schützen.
Der Vorstand vertritt den ADFC Braunschweig nach außen. Für Aufgabenbereiche und Kontaktdaten Bild anklicken.
Neben dem Vorstand gibt es viele weitere Mitglieder, die als Aktive bei der Vereinsarbeit mitwirken. Sie alle sind, wie auch die Mitglieder des Vorstands, ehrenamtlich tätig. Die Aktiven des ADFC Braunschweig arbeiten in verschiedenen Gruppen:
- AK Verkehr: verkehr [at] adfc-braunschweig.de
- AG Radtourenleiter*innen: radtourenleiter [at] adfc-braunschweig.de
- Lastenradteam: lastenrad [at] adfc-braunschweig.de
- Codierteam: codierung [at] adfc-braunschweig.de
- Redaktion PedaLeo: pedaleo [at] adfc-braunschweig.de
- Homepageteam: typo3 [at] adfc-braunschweig.de
Für Aktionen und Projekte bilden sich jeweils eigene Teams. Darüber hinaus treffen sich die Aktiven monatlich zu einem zwanglosen Austausch über aktuelle Themen. Die Sitzungen der Gruppen und das Treffen der Aktiven stehen auch Gästen offen. Ort und Zeit finden Sie im Terminkalender
Sie fahren Rad und möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann arbeiten Sie doch bei uns mit.
Wir freuen uns über Menschen, die uns unterstützen möchten, egal ob bei Aktionen wie der jährlich stattfindenden RADtour, bei der Durchführung unserer Radtouren, bei der Betreuung der Homepage, im Codierteam, bei der politischen Lobbyarbeit oder auf sonstige Weise. Auch für neue kreative Ideen sind wir aufgeschlossen. Vielleicht möchten Sie auch nur mal beim monatlichen Aktiventreffen reinschnuppern.
Egal, wohin Sie tendieren: Wir bieten Ihnen eine sinnvolle Tätigkeit und Kontakte mit Gleichgesinnten. Deshalb tun Sie den ersten Schritt; nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Susanne Gaus, im Vorstand des ADFC Braunschweig zuständig für Mitgliederbetreuung und Aktiven-Koordination, freut sich auf Ihre E-Mail: susanne.gaus [at] adfc-braunschweig.de. Und keine Angst, Sie gehen keine Verpflichtung ein. Unsere Ehrenamtlichen entscheiden selbst über Art und Umfang ihres Engagements. Es gilt: Dabei sein ist alles.
Die Mitgliederzeitschrift des ADFC Braunschweig informiert über aktuelle Themen zum Radverkehr, über Radtouren und Technik sowie Aktionen des ADFC. Der PedaLeo erscheint zweimal jährlich. Mitglieder des Kreisverbandes bekommen ihn zugesandt. Außerdem liegt er bei Fahrradhändlern, der Touristeninformation und vielen weiteren Stellen in Braunschweig und im Kreis Helmstedt aus. Und er ist als pdf-Download online verfügbar.
Zur ADFC-Radwelt und weiteren Publikationen des Bundesverbandes geht es hier.
Wir danken unseren Fördermitgliedern für die Unterstützung.
ADFC Braunschweig e.V.
Postfach 11 03
38001 Braunschweig
E-Mail: info [at] adfc-braunschweig.de
Internet: https://braunschweig.adfc.de
Telefon: 0531 1805 4488 (Anrufbeantworter)
Der frühere Infoladen am Klint wurde im März 2023 aufgelöst.
Öffentlichkeitsarbeit: Susanne Schroth
Mitgliederbetreuung und Aktiven-Koordination: Susanne Gaus
Arbeitskreis Verkehr: Dr. Jens Schütte
Radtouren: Gabriela Kiekenap
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.
ADFC-Mitglieder
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Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.