Und stärke die Fahrrad-Lobby! Je mehr wir sind, desto mehr Einfluss haben wir auf die Politik. Die ADFC-Mitgliedschaft kostet 66 €/Jahr für Einzelpersonen, 78 €/Jahr für Familien/Haushalte.
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Das sind exklusive Mitglieder-Vorteile:
Das geht ganz einfach mit unseren Formularen. Im Falle eines Umzugs, für den Familienzuwachs oder ein neues WG-Mitglied, für SEPA-Mandate oder um E-Mail-Adressen nachzutragen:
Als eingetragener Verein setzt sich der Kreisverband Braunschweig des ADFC für Radfahrende und die Förderung des Radverkehrs in der Region ein. Alle Vorstandsmitglieder und Aktiven sind ehrenamtlich tätig. Unser vielfältiges Engagement kostet Geld. Für finanzielle Unterstützung sind wir deshalb dankbar.
Spendenkonto
ADFC Braunschweig e.V.
IBAN: DE40 2505 0000 0199 8460 49
BIC: NOLADE2HXXX
Braunschweigische Landessparkasse
Der ADFC macht sich für Verkehrspolitik, Verkehrssicherheit, Fahrradtourismus, Verkehrspädagogik, Verbraucherschutz und die ehrenamtliche Arbeit vor Ort stark. Wenn Sie diese Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen, helfen Sie, dass der ADFC sich noch besser engagieren kann!
Mit den steuerlich absetzbaren Zuwendungen können wir zum Beispiel dafür sorgen, dass unsere Anliegen in der Politik Gehör finden, und dass Radfahrende nicht wortwörtlich an den Rand gedrängt werden. Wenn Sie uns im Verwendungszweck Ihre Adresse mitteilen, schicken wir Ihnen eine Spendenbescheinigung mit der Post zu.
Sie fahren Rad und möchten sich ehrenamtlich engagieren? Dann werden Sie Mitglied im ADFC und arbeiten bei uns mit.
Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.
ADFC-Fördermitglieder stärken die lokale und regionale Arbeit der ADFC-Gliederungen. Sie sind Dienstleister, Händler, Unternehmen und Verwaltungen, die sich mit den Zielen des ADFC identifizieren und die Arbeit für bessere Radverkehrsinfrastruktur vor Ort finanziell und ideell unterstützen.
Dank der Unterstützung der ADFC-Fördermitglieder entsteht vor Ort viel Kraft für einen starken Radverkehr und damit kann sich dem Ziel nach sicheren und attraktiven Innenstädten genähert werden.
Die ADFC-Pannenhilfe ist ein exklusiver Service für ADFC-Mitglieder und seit dem 1. Januar 2016 im Beitrag enthalten. ADFC-Mitglieder bekommen bei Pannen oder Unfällen im Alltag, in der Freizeit und auf Reisen schnell und unkompliziert Hilfe.
Werkstätten, Firmen und Betriebe können sich als ADFC-Pannenhelfer registrieren lassen. Sie helfen bei Pannen unterwegs; die Aufträge werden von der 24-Stunden-Hotline vermittelt. Füllen Sie bei Interesse das Registrierungsformular aus:
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.
Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.
ADFC-Mitglieder
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Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.
Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.
Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.
Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.