Fahrradcodierung

Fahrradcodierung © ADFC Braunschweig / Gerhard Joermann

Fahrradcodierung

Mit einer Codierung lässt sich auf einfache Weise der Diebstahlschutz verbessern.

Fahrradcodierung – Das kleine Plus beim Diebstahlschutz

Der ADFC Braunschweig bietet die Codierung von Fahrrädern mit dem EIN-Code an. Der Code enthält in verschlüsselter Form die Adresse und die Initialen des Eigentümers. Das macht das Rad für Diebe unattraktiver; und sollte es doch gestohlen werden, dann erhöht sich die Chance, es zurückzubekommen.

Art der Codierung

Wir benutzen einen Nadelmarkierer, mit dem der Code in den Rahmen geprägt wird. Wenn das nicht möglich ist, z. B. bei Carbonrahmen, führen wir eine Foliencodierung durch. Dabei wird der Code auf eine Folie aufgedruckt und dann auf den Rahmen geklebt.

Termine und Anmeldung

Wir codieren in der Regel von Mai bis Oktober an jedem ersten Freitag des Monats. Die nächsten Termine:

  • Freitag, 03.05.2024, 15:15-17:45 Uhr
    Fahrradselbsthilfewerkstatt der VHS im Stadtgarten Bebelhof, Schefflerstraße 34, Braunschweig.
  • Samstag, 27.04.2024, 12:00-18:00 Uhr
    Sonderaktion beim Braunschweiger "Stadtfrühling", Schlossplatz; an diesem Tag codieren wir ohne Anmeldung; gern können Sie uns vorab den Codierauftrag schicken (siehe unten), das erleichtert den Ablauf
  • Freitag, 07.06.2024, 15:15-17:45 Uhr
    Fahrradselbsthilfewerkstatt der VHS im Stadtgarten Bebelhof, Schefflerstraße 34, Braunschweig

Die Codierung an den Freitags-Terminen ist nur nach Anmeldung möglich. Anmeldeschluss ist zwei Tage vor dem jeweiligen Termin. Bitte melden Sie sich wie folgt an:

1. Den Codierauftrag (pdf-Formular) öffnen oder herunterladen. (Hinweis: Die Formularfunktionen sind nur nutzbar, wenn die Datei mit dem Acrobat Reader oder einem ähnlichen Programm geöffnet wird; mit einfachen pdf-Readern funktioniert es teilweise nicht).
2. Das Formular elektronisch ausfüllen, abspeichern und ohne Unterschrift per E-Mail senden an: codierung [at] adfc-braunschweig.de (in der E-Mail bitte den gewünschten Tag angeben)
3. Wir melden uns dann zur Vereinbarung einer Uhrzeit.

Mitzubringen zum Termin sind

  • das Fahrrad,
  • der Personalausweis oder Reisepass und
  • der Eigentumsnachweis (Kaufbeleg/Rechnung)

Gebühren

ADFC-Mitglieder entrichten eine Gebühr von 5 Euro pro Fahrrad, andere Personen 10 Euro pro Fahrrad. Für Neumitglieder des ADFC ist die Codierung kostenlos.

Codierung vor Ort

Es gibt Interesse an Codierungen in Ihrem Verein oder Betrieb? Das Codierteam kommt für Sonderaktionen auch zu Ihnen.

Kontakt

Fragen zur Codierung können Sie per E-Mail an uns richten: codierung [at] adfc-braunschweig.de

Unterstützung gesucht

Die Nachfrage nach Codierungen ist gestiegen. Deshalb sucht das Codier-Team des ADFC Braunschweig personelle Verstärkung. Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf: Per E-Mail an codierung [at] adfc-braunschweig.de oder kommen Sie an einem der Codiertermine einfach vorbei.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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