weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Anschließen statt nur abschließen - und das bevorzugt an einen Fahrradparker statt an einen Laternenpfahl. © pd-f.de/Abus

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.

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Radverkehrspolitik

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Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

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Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

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An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

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"Stadt und Land" Förderprogramm des Bundes

Sonderprogramm "Stadt und Land" mit Fördermöglichkeiten für den Radwegeausbau wird auch 2024 fortgeschrieben. Bis 2028 stehen für das Land Niedersachsen ca. 80 Mii. € zur Verfügung:
• Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst
getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen
• Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder
• Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder
• Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad

Die Fördermittel können über die N-Bank von den Städten und Landkreisen beantragt werden.

 

 

Hier geht es zum Programm

Ratsbeschluss zum Radentscheid Braunschweig

In Reaktion auf das 2020 angestrengte Bürgerbegehren "Radentscheid Braunschweig" wurde am 14.7.2020 ein wegweisender interfraktioneller Ratsbeschluss verabschiedet. Mit 29 im sog. Ziele- und Maßnahmenkatalog festgehaltenen und bis 2030 umzusetzenden Maßnahmen soll der Radverkehr in Braunschweig ausgebaut und gefördert werden.

Download "Ziele- und Maßnahmenkatalog"

Fahrradmobilitätskonzept des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat sein lang versprochenes Fahrradmobilitätskonzept  am 30.3.2021 veröffentlicht. Kernpunkt ist eine bessere Förderung des Radwegeausbaus für die Kommunen. Der Radwegbau kann bis zu 75% gefördert werden.

Pressemitteilung des ADFC-Niedersachsen zum Thema Fahrradmobilitätskonzept in Niedersachsen
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Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

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An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

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Regeln und Vorschriften

Leitfaden für Fahrradstraßen

Die Bergische Universität Wuppertal und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) haben 2021 einen Leitfaden zur Gestaltung von Fahrradstraßen veröffentlicht. Er gibt Planenden, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick, über mögliche, empfehlenswerte Maßnahmen und gute Gestaltungsbeispiele: Querschnitte, Knotenpunkte, Beschilderungen und Verkehrsberuhigung.

Mehr

Fahrradstraßen

In Braunschweig gibt es einige Fahrradstraßen. Leider entsprechen sie nicht immer den Vorstellungen des ADFC. In der Regel gibt es in den Fahrradstraßen noch zu viel Autoverkehr und es wird in den meisten Fahrradstraßen rechts und links geparkt. Fahrradstraßen in Braunschweig Mehr.

Verkehrsrecht für Radfahrende

10 Populäre Irrtümer: Radwegbenutztungspflicht, Zebrastreifen, Nebeneinander fahren, Schild „Radfahrer absteigen“, Alkohol, Einbahnstraßen, Handybenutzung, Handsignale, Kopfhörer, Tempo 50.

Mehr

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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