weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Anschließen statt nur abschließen - und das bevorzugt an einen Fahrradparker statt an einen Laternenpfahl. © pd-f.de/Abus

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.

Ein PDF zum Herunterladen mit allen Infos und Links liegt ganz oben in der blauen Servicebox.

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Radverkehrspolitik

weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Anschließen statt nur abschließen - und das bevorzugt an einen Fahrradparker statt an einen Laternenpfahl. © pd-f.de/Abus

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.

Ein PDF zum Herunterladen mit allen Infos und Links liegt ganz oben in der blauen Servicebox.

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weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Anschließen statt nur abschließen - und das bevorzugt an einen Fahrradparker statt an einen Laternenpfahl. © pd-f.de/Abus

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.

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"Stadt und Land" Förderprogramm des Bundes

Sonderprogramm "Stadt und Land" mit Fördermöglichkeiten für den Radwegeausbau wird auch 2024 fortgeschrieben. Bis 2028 stehen für das Land Niedersachsen ca. 80 Mii. € zur Verfügung:
• Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst
getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen
• Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder
• Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder
• Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad

Die Fördermittel können über die N-Bank von den Städten und Landkreisen beantragt werden.

 

 

Hier geht es zum Programm

Ratsbeschluss zum Radentscheid Braunschweig

In Reaktion auf das 2020 angestrengte Bürgerbegehren "Radentscheid Braunschweig" wurde am 14.7.2020 ein wegweisender interfraktioneller Ratsbeschluss verabschiedet. Mit 29 im sog. Ziele- und Maßnahmenkatalog festgehaltenen und bis 2030 umzusetzenden Maßnahmen soll der Radverkehr in Braunschweig ausgebaut und gefördert werden.

Download "Ziele- und Maßnahmenkatalog"

Fahrradmobilitätskonzept des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat sein lang versprochenes Fahrradmobilitätskonzept  am 30.3.2021 veröffentlicht. Kernpunkt ist eine bessere Förderung des Radwegeausbaus für die Kommunen. Der Radwegbau kann bis zu 75% gefördert werden.

Pressemitteilung des ADFC-Niedersachsen zum Thema Fahrradmobilitätskonzept in Niedersachsen
weißes Fahrrad ist mit einem Faltschloss an eine Metallstange angeschlossen

Anschließen statt nur abschließen - und das bevorzugt an einen Fahrradparker statt an einen Laternenpfahl. © pd-f.de/Abus

Fahrräder abstellen – zu Hause und im öffentlichen Raum

Wer im Alltag Rad fährt, wünscht sich einen guten Wetter- und Diebstahlschutz für das Fahrrad, vor allem beim längeren Abstellen. Wird das Fahrrad nur kurz geparkt, ist das Anschließen an einen Fahrradständer wichtiger als eine Überdachung.

Die Auswertung der ADFC-Fahrradklima-Tests der letzten Jahre belegt: Fahrraddiebstahl ist eines der größten Probleme. Damit ist das sichere Fahrradparken ein wichtiges Handlungsfeld kommunaler Radverkehrspolitik.

ADFC-empfohlene Fahrradabstellanlagen

Gute Abstellplätze im oder am Wohnhaus und nahe am Fahrtziel tragen zur verstärkten Nutzung des Fahrrads bei. Empfehlenswerte Fahrradständer geben dem Fahrrad sicheren Halt und sorgen dafür, dass es nicht wegrollt. Sie verhindern auch das ungewollte Umschlagen der Lenkung. Rahmen und Laufrad sind mit einem einzigen Schloss anschließbar. Bloße Vorderradhalter („Felgenkiller“) scheiden deshalb aus. Auch einfache Anlehnbügel sind nicht ideal.

Diese und weitere Anforderungen sind in der DIN 79008 Stationäre Fahrradparksysteme enthalten, die die frühere Technische Richtlinie TR6102 des ADFC ersetzt hat.

Der ADFC empfiehlt Kommunen, in ihren Ausschreibungen Abstellanlagen zu verlangen, die nach diesen Vorgaben unabhängig geprüft worden sind. Der Verband hat solche Fahrradständer, Doppelstockparker und Fahrradboxen hier gelistet.

Fahrradparken am Bahnhof

An größeren Bahnhöfen lassen massenhaft „wild“ abgestellte Fahrräder erkennen, dass ein Fahrradparkhaus fehlt. An kleineren Haltepunkten eignen sich Sammelschließanlagen oder Fahrradboxen für den Bedarf von Pendler*innen. Hilfe bei Planung und Bau sowie finanzielle Förderung bietet die Bike&Ride-Offensive der DB.

Bauämter sollten bei Neubauten auf die Qualität der notwendigen Stellplätze achten, besonders auf ihre leichte Erreichbarkeit. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Arbeits- und Einkaufsstätten. Nachträglich lassen sich Fahrradstellplätze oft nur mit großem Aufwand einrichten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Die Rad fahrende Kundschaft von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben legt meist Wert auf sichere Fahrradabstellmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Ladenlokal. Kommunen sollten deshalb mobile Fahrradständer vor Ladenlokalen durch großzügige Genehmigungen oder Genehmigungsfreiheit ermöglichen.

Fahrradparkplätze am Rand von Fußgängerzonen sind ebenfalls zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels geeignet.

Schulen und weitere Einrichtungen

An vielen Schulen fehlen Fahrradabstellanlagen in guter Qualität und mit ausreichender Kapazität, obwohl dort die Diebstahlgefahr besonders groß ist. Solche Anlagen werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums gefördert, ebenso an Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten.

Finanziell unterstützt werden die Aufstellung von Fahrradbügeln, auch mit Überdachung, und die Errichtung von Sammelschließanlagen ab zehn Stellplätzen.

Ein PDF zum Herunterladen mit allen Infos und Links liegt ganz oben in der blauen Servicebox.

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Regeln und Vorschriften

Leitfaden für Fahrradstraßen

Die Bergische Universität Wuppertal und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) haben 2021 einen Leitfaden zur Gestaltung von Fahrradstraßen veröffentlicht. Er gibt Planenden, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit einen Überblick, über mögliche, empfehlenswerte Maßnahmen und gute Gestaltungsbeispiele: Querschnitte, Knotenpunkte, Beschilderungen und Verkehrsberuhigung.

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Fahrradstraßen

In Braunschweig gibt es einige Fahrradstraßen. Leider entsprechen sie nicht immer den Vorstellungen des ADFC. In der Regel gibt es in den Fahrradstraßen noch zu viel Autoverkehr und es wird in den meisten Fahrradstraßen rechts und links geparkt. Fahrradstraßen in Braunschweig Mehr.

Verkehrsrecht für Radfahrende

10 Populäre Irrtümer: Radwegbenutztungspflicht, Zebrastreifen, Nebeneinander fahren, Schild „Radfahrer absteigen“, Alkohol, Einbahnstraßen, Handybenutzung, Handsignale, Kopfhörer, Tempo 50.

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