Aus der Stadt

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Verbesserungsvorschläge und Beschwerden

Hier finden sie den Link zum Beschwerdemanagement der Stadt Braunschweig und die entsprechenden Ansprechpartner*innen in der Verwaltung

Hier finden Sie eine Übersicht für wichtige Ansprechpartner bei der Stadt Braunschweig. Wenn Sie eine Idee oder einen Vorschlag haben, wie man die Bedingungen für Radfahrer in Braunschweig verbessern könnte, so bringen Sie Ihre Anregungen direkt bei der Stadt Braunschweig ein.

Wir freuen uns, wenn Sie dabei den ADFC in die Email-Korrespondenz mitaufnehmen. Setzen Sie einfach die Email-Adresse verkehr [at] adfc-braunschweig.de in Cc. So sind wir gleichzeitig besser informiert, wo es in Braunschweig noch klemmt und die Dinge besser gemacht werden können. Vielen Dank für Ihre Initiative!

Ideen- und Beschwerdemanagement:

Herr Tuchen, Tel. (0531) 470-3000

ideen-beschwerden(at)braunschweig.de

Mängelmelder der Stadt Braunschweig im Internet:

https://www.mitreden.braunschweig.de/dialoge/maengelmelder

Radverkehrsbeauftragte:

Frau Dr. Amrit Bruns Tel.: 0531 4703579
E-Mail-Adresse:amrit.bruns@braunschweig.de

Herr Tobias Paulke Tel.: 0531 4703570
E-Mail-Adresse:tobias.paulke@braunschweig.de

radfahren(at)braunschweig.de

Parken auf Radwegen:

Herr John, Tel. (0531) 470-2975

bussgeldabteilung(at)braunschweig.de

Beseitigung von Fahrradwracks im öffentlichen Raum:

Zentraler Ordnungsdienst, Tel. (0531) 470-5755

zentraler.ordnungsdienst(at)braunschweig.de

 

Verbesserungsvorschläge und Beschwerden

Hier finden sie den Link zum Beschwerdemanagement der Stadt Braunschweig und die entsprechenden Ansprechpartner*innen in der Verwaltung

Hier finden Sie eine Übersicht für wichtige Ansprechpartner bei der Stadt Braunschweig. Wenn Sie eine Idee oder einen Vorschlag haben, wie man die Bedingungen für Radfahrer in Braunschweig verbessern könnte, so bringen Sie Ihre Anregungen direkt bei der Stadt Braunschweig ein.

Wir freuen uns, wenn Sie dabei den ADFC in die Email-Korrespondenz mitaufnehmen. Setzen Sie einfach die Email-Adresse verkehr [at] adfc-braunschweig.de in Cc. So sind wir gleichzeitig besser informiert, wo es in Braunschweig noch klemmt und die Dinge besser gemacht werden können. Vielen Dank für Ihre Initiative!

Ideen- und Beschwerdemanagement:

Herr Tuchen, Tel. (0531) 470-3000

ideen-beschwerden(at)braunschweig.de

Mängelmelder der Stadt Braunschweig im Internet:

https://www.mitreden.braunschweig.de/dialoge/maengelmelder

Radverkehrsbeauftragte:

Frau Dr. Amrit Bruns Tel.: 0531 4703579
E-Mail-Adresse:amrit.bruns@braunschweig.de

Herr Tobias Paulke Tel.: 0531 4703570
E-Mail-Adresse:tobias.paulke@braunschweig.de

radfahren(at)braunschweig.de

Parken auf Radwegen:

Herr John, Tel. (0531) 470-2975

bussgeldabteilung(at)braunschweig.de

Beseitigung von Fahrradwracks im öffentlichen Raum:

Zentraler Ordnungsdienst, Tel. (0531) 470-5755

zentraler.ordnungsdienst(at)braunschweig.de

 

Radwegeausbau

Kompaktbericht zum Radverkehr 1. in 2022

Die Stadt Braunschweig hat ihren ersten Kompaktbericht zum Radverkehr auf ihren Internetseiten eingestellt. Diese Berichte wurde im Mobilitätskonzept verabredet um den Fortschritt in der Umsetzung zu dokumentieren.

Hier der Link

Fahrradmobilitätskonzept des Landes Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat sein lang versprochenes Fahrradmobilitätskonzept  am 30.3.2021 veröffentlicht. Kernpunkt ist eine bessere Förderung des Radwegeausbaus für die Kommunen. Der Radwegbau kann bis zu 75% gefördert werden.

Pressemitteilung des ADFC-Niedersachsen zum Thema Fahrradmobilitätskonzept in Niedersachsen

Stadt und Land Förderprogramm des Bundes

Fördermöglichkeiten für den Radwegeausbau durch den Bund Programm "Stadt und Land"
Allein 65 Mill. für das Land Niedersachsen.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ verfolgt folgende Ziele:
• Aufbau eines sicheren, lückenlosen und baulich möglichst
getrennten Radnetzes sowohl in urbanen als auch in ländlichen Räumen
• Bereitstellung moderner Abstellanlagen für Fahrräder
• Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Lastenräder
• Verkehrsverlagerung durch den Umstieg vom Kfz aufs Fahrrad

Hier die Fragen zum Programm

Hier geht es zum Programm Stand 22.1.2021

Ratsbeschluss zur Mobilitätswende in Braunschweig

Ratsbeschluss zur Mobilitätswende in Braunschweig

Hier geht es zum Ziele und Massnahmenkatalog

Regeln und Vorschriften

Fahrradstraßen neuer Leitfaden

 

der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat uns über Folgendes informiert:

„Die Bergische Universität Wuppertal und das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) haben einen Leitfaden zur Gestaltung
von Fahrradstraßen veröffentlicht. Er gibt Planenden, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit
einen Überblick, welche Maßnahmen bei der Einrichtung einer (guten) Fahrradstraße ergriffen werden können.

Leitfaden zeigt gute Beispiele und gibt GestaltungstippsDer vorliegende Leitfaden gibt wertvolle Hinweise für die Praxis,
in dem er die Erkenntnisse in Form von verschiedenen Anwendungsfällen aufzeigt und allgemeingültige
Empfehlungen kompakt zusammenfasst. Neben den Einsatzkriterien wie Netzintegration,
Verkehrsstärke und Regelbreiten gibt das Dokument Gestaltungsempfehlungen zu Markierungen,
Querschnitten, Knotenpunkten, Beschilderungen oder der Verkehrsberuhigung des Kfz-Verkehrs.

Anmerkung des DStGB

Fahrradstraßen besitzen eine wichtige Funktion für das Radwegenetz in vielen Städten und Gemeinden
und können diesen bündeln, beschleunigen und komfortabel machen. Zudem sorgen sie insbesondere
für eine hohe Verkehrssicherheit. Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist eine hohe
oder zu erwartende hohe Radverkehrsdichte. Fahrradstraßen müssen als spezifische Führungsform
des Radverkehrs klar und eindeutig erkennbar sein und möglichst einheitlich gestaltet werden.
Bis dato gab es in Deutschland jedoch keine allgemeingültigen Gestaltungs- und Einrichtungsempfehlungen für Fahrradstraßen.
Die VwVStVO sowie die Regelwerke der FGSV machen hierzu nur wenige Vorgaben. Der nun vorliegende
Leitfaden bietet für die Akteure vor Ort nun eine wichtige Hilfestellung. Leitfaden.

Fahrradstraßen

In Braunschweig gibt es einige Fahrradstraßen. Leider entsprechen sie nicht immer den Vorstellungen des ADFC. In der Regel gibt es in den Fahrradstraßen noch zu viel Autoverkehr und es wird in den meisten Fahrradstraßen rechts und links geparkt. Fahrradstraßen in Braunschweig Mehr.

Grüner Pfeil

Das ist neu Grüner Pfeil für Radfahrende

Öffnung von Einbahnstraßen. Sind Einbahnstraßen so beschildert, dürfen sie von Radfahrern in Gegenrichtung befahren werden. Mehr

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 220.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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