Radwegweiser

Radwegweiser © ADFC Braunschweig

Radtourismus in der Region

Interessante Ziele und gute Radrouten laden dazu ein, unsere Region mit dem Rad zu erkunden. Hier haben wir praktische Tipps und als Anregung einige Tourenberichte.

Orientierung

Fahrradstadtplan
Für das Stadtgebiet Braunschweig ist der Fahrradstadtplan die ideale Karte. Er reicht so weit, dass der Kleine-Dörfer-Weg komplett darauf ist.

ADFC-Regionalkarten
Für die Tourenplanung in der Region hilft die ADFC-Regionalkarte "Braunschweig und Umgebung". Das Blatt im Maßstab 1 : 75.000 deckt den Bereich von Hildesheim bis Helmstedt und von Gifhorn bis Goslar ab und enthält 19 Tourenvorschläge. Die Serie der ADFC-Regionalkarten enthält auch Blätter für die angrenzenden Regionen. Erhältlich sind die Karten im Buchhandel oder direkt bei BVA BikeMedia.

Die Strecken der ADFC-RADtouren
Einmal im Jahr veranstaltet der ADFC Braunschweig seine besondere "RADtour" mit einem ausgeschilderten Rundkurs von 30-50 km. Wer die Touren der vergangenen Jahre nachfahren möchte, findet die Routen bei Alltrails auf dem Konto RADtour'XX.

Kleine und große Touren in der Region
Georg Möllmann aus dem Team der Tourenleiter des ADFC Braunschweig hat GPX-Dateien seiner Fahrten bei Alltrails abgelegt. Mehr als 90 Touren enthält sein Konto Georg's Karten.

Elm-Lappwald-Region
Für den Naturpark Elm-Lappwald gibt es ausgearbeitete Tour-Empfehlungen mit Begleitinformationen von der Tourismusgemeinschaft Elm-Lappwald und auf der Webseite Elm-Freizeit.

Fahrrad in Bus und Bahn

Bei der Tourenplanung kann man auf den öffentlichen Verkehr zählen. Man kann mit der Bahn zum Startpunkt fahren und/oder vom Endpunkt wieder zurück oder zwischendurch eine Etappe. Im gesamten Gebiet des Verbundtarifs Region Braunschweig (VRB) ist die Mitnahme von Fahrrädern möglich. Was das kostet und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier

Tourenberichte

Kleine-Dörfer-Weg
Sie sind mit dem Boot auf der Oker um Braunschweig gepaddelt, haben das Ringgleis mit dem Fahrrad erkundet und wollen mehr? Dann ziehen Sie den Radius bis an Braunschweigs Grenze, lernen Sie die Dörfer und Stadtteile kennen! Hier ein Tourenbericht

Städtepartnerschaftsweg
Seit 2016 verbindet der Städtepartnerschaftsradweg Braunschweig - Magdeburg die beiden Städte. Auf 110 ausgeschilderten Kilometern kann man Sehenswürdigkeiten und Naturschönheiten der ehemaligen Grenzregion erleben. Hier ein Tourenbericht

Weser-Harz-Heideradweg
Mit über 400 Kilometern ist er der längste Radfernweg Niedersachsens. Er beginnt in Hann. Münden, verläuft durch den westlichen Harz, passiert Braunschweig und führt weiter durch die Lüneburger Heide bis Lüneburg. Einen Bericht über das 125 Kilometer lange Teilstück von Braunschweig bis Uelzen finden Sie hier.

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https://braunschweig.adfc.de/artikel/radtourismus-in-der-region

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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