Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Braunschweig e. V.

Per Rad zur Arbeit: immer beliebter

Per Rad zur Arbeit: immer beliebter © ADFC Braunschweig

Dienstradleasing: Vor­ und Nachteile

Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Eine mittlerweile weit verbreitete Lösung bietet hierfür seit nunmehr 10 Jahren das Dienstradleasing über den Arbeitgeber an.

Erschienen im ADFC Pedaleo 64, 01-2023
Von Walter Lückewille

Was ist Dienstradleasing?

Klimawandel, verstopfte Innenstädte und ein nicht immer optimal zu nutzender öf­fentlicher Nahverkehr führen seit einiger Zeit dazu, für den Weg zur Arbeit wieder vermehrt das Fahrrad zu nutzen. Das fällt natürlich leichter auf einem optimal angepassten und gut funktionierenden Neurad, bei längeren Strecken gern auch mit E-­Unterstützung. Entsprechen­de Räder sind allerdings nicht ohne Wei­teres für Arbeitnehmer*innen erschwing­lich. Eine immer beliebtere Möglichkeit der Finanzierung bietet hier das Dienstradleasing über den Arbeitgeber. Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesell­schaften online abgewickelt (siehe Info­kasten). Zur monatlichen Abzahlungsra­te (Zins und Tilgung), kommt bei allen Leasinggesellschaften zwingend eine Diebstahlversicherung hinzu, diese wird häufig vom Arbeitgeber übernommen. Zusätzlich können Wartungs­ und Ver­schleißpauschalen zugebucht werden.

Die grundsätzlichen Leasingbedingun­gen sind bei allen Leasinggesellschaften ähnlich, Unterschiede ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses zugrunde gelegten Zins­satz, der Festlegung des Restwertes so­ wie dem vorgeschriebenen Versiche­rungsumfang. Es lohnt sich hier auf alle Fälle ein Vergleich.

Wie funktioniert es?

Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen Lea­sing­Rahmenvertrag abschließen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können hierzu entsprechende Einzelvereinbarun­gen geschlossen werden. Bei tarifgebun­denen Unternehmen ist die Möglichkeit des Dienstradleasings zunächst im Tarif­vertrag zu verankern oder als außer­ bzw. übertarifliche Zahlung zu vereinba­ren. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.

Es können grundsätzlich alle Fahrradty­pen und ­marken über Fachhändler oder Onlineshops mit einem Kaufpreis von 500 – 6000 € geleast werden. Nach entsprechender Auswahl bzw. Konfiguration des Fahrrades und Über­mittlung eines verbindlichen Angebotes berechnet die gewählte Leasinggesell­schaft die entsprechende monatliche Leasingrate, die Versicherungsprämie und den Restwert. Sie bietet anschlie­ßend dem Arbeitgeber eine hieraus er­mittelte Leasingrate an. Kommt der Ver­trag zustande, überlässt der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer*in das Rad über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur freien Nutzung.

Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingzeitraums bietet, die Leasinggesellschaft das Rad dem Ar­beitgeber zum Kauf an. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingzeitraums je nach Leasinggesellschaft mit 13 – 18 % des Anschaffungswertes kalkuliert.

Welche Kosten entstehen?

Die durch die Arbeitnehmer*innen zu tra­gende Leasingrate wird in der Regel als Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert somit, ähnlich wie eine zusätzliche Rentenversiche­rung, die jeweilige Steuer­ und Sozialab­gabenbelastung. Da sich hierdurch auch arbeitgeberseitig Einsparungen ergeben, übernimmt dieser ggf. die zu zahlende Versicherung. Im Gegenzug wird für die Möglichkeit der uneingeschränkten pri­vaten Nutzung ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Anschaffungspreises zuge­rechnet.

Zur detaillierten Berechnung der monat­lichen Belastung unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnis­se stehen auf den Internetseiten der Leasinggesellschaften (siehe Infokasten) entsprechende Rechner zur Verfügung.

Als Berechnungsbeispiel werden folgen­de Grunddaten angenommen:

  • Bruttomonatsgehalt: 4000 €
  • Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
  • Restwert: 630 € (18 %)

Hieraus ergeben sich zunächst folgende Brutto­Kosten pro Monat:

  • Leasingrate: ca. 100 €
  • Versicherung: ca. 10 €
  • Geldwerter Vorteil: ca. 8 €

In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonsti­ger Freibeträge ergeben sich hieraus fol­gende monatliche Nettobelastungen:

  • Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG:  ca. 65 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG:  ca. 75 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN:  ca. 85 €

Genaue Werte müssen durch das jewei­lige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Ge­samtkosten von 2970 € bis 3690 €.

Und die Nachteile?

Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Dienstradleasings gehört unter Umstän­den der feste Leasingzeitraum von 36 Monaten. Arbeitnehmer*innen, die das Angebot wahrnehmen wollen, sollten da­her sicher sein, das bestehende Be­schäftigungsverhältnis in den nächsten drei Jahren nicht wechseln zu wollen oder zu müssen. Gleiches gilt für eventu­ell geplante Elternzeiten. Im Falle einer Beendigung oder Unterbrechung des Ar­beitsverhältnisses sind Arbeitnehmer*in­nen dann schadenersatzpflichtig gegen­über dem Arbeitgeber, d. h. die tatsächli­chen Kosten sind unter Verzicht auf diesteuerlichen und sozialversicherungs­pflichtigen Vorteile zu übernehmen (im oben gerechneten Beispiel ca. 118 € pro Monat zzgl. Restwert).

Als weiterer Nachteil wird oft die auf­grund der eingesparten Rentenbeiträge niedrigere spätere Rentenleistung ange­führt. Bezogen auf eine in der Regel mehr als 30­jährige beitragspflichtige Ar­beitszeit entspricht der eingesparte Ren­tenbeitrag für eine 36­monatige Leasing­zeit allerdings weniger als 0,25 % der Gesamtrentenbeiträge und steht damit innerhalb sowieso zu erwartender Span­nen in der Rentenentwicklung.

Wenn auch die monatlichen Belastungen eindeutig zu kalkulieren sind, ergibt sich als Unsicherheitsfaktor der Restwert des Fahrrades im Fall einer Übernahme nach Ablauf des Leasingvertrages. Die Lea­singgesellschaften legen sich hier nicht eindeutig fest, sondern kalkulieren ihn mit 13 – 18 % des Anschaffungspreises. Zu welchem Preis das Fahrrad dann dem Arbeitgeber tatsächlich angeboten wird ist unklar. Bei Übernahme eines E­-Bikes aus dem Leasingvertrag nach 36 Monaten ist dieses als Gebraucht­fahrrad häufig nur noch zu deutlich un­günstigeren Konditionen versicherbar.

Welche Alternative gibt es?

Wenn ein neues Fahrrad zu teuer ist und Leasing nicht in Frage kommt, ergeben sich folgende Alternativen einer Finan­zierung (Kreditbetrag: 2460 € entspricht o. g. Kaufpreis abzüglich Restwert von 18 %, Finanzierungsdauer: 36 Monate):

  • zinsfreies Privatdarlehen: ca. 70 €
  • Kleinkredit (5 % Zinsen): ca. 80 €

Zum Vergleich muss allerdings noch ei­ne Versicherung mit ca. 10 € pro Monat hinzugerechnet werden.

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