Dienstradleasing: Vor und Nachteile
Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Eine mittlerweile weit verbreitete Lösung bietet hierfür seit nunmehr 10 Jahren das Dienstradleasing über den Arbeitgeber an.
Erschienen im ADFC Pedaleo 64, 01-2023
Von Walter Lückewille
Was ist Dienstradleasing?
Klimawandel, verstopfte Innenstädte und ein nicht immer optimal zu nutzender öffentlicher Nahverkehr führen seit einiger Zeit dazu, für den Weg zur Arbeit wieder vermehrt das Fahrrad zu nutzen. Das fällt natürlich leichter auf einem optimal angepassten und gut funktionierenden Neurad, bei längeren Strecken gern auch mit E-Unterstützung. Entsprechende Räder sind allerdings nicht ohne Weiteres für Arbeitnehmer*innen erschwinglich. Eine immer beliebtere Möglichkeit der Finanzierung bietet hier das Dienstradleasing über den Arbeitgeber. Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesellschaften online abgewickelt (siehe Infokasten). Zur monatlichen Abzahlungsrate (Zins und Tilgung), kommt bei allen Leasinggesellschaften zwingend eine Diebstahlversicherung hinzu, diese wird häufig vom Arbeitgeber übernommen. Zusätzlich können Wartungs und Verschleißpauschalen zugebucht werden.
Die grundsätzlichen Leasingbedingungen sind bei allen Leasinggesellschaften ähnlich, Unterschiede ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde gelegten Zinssatz, der Festlegung des Restwertes so wie dem vorgeschriebenen Versicherungsumfang. Es lohnt sich hier auf alle Fälle ein Vergleich.
Wie funktioniert es?
Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen LeasingRahmenvertrag abschließen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können hierzu entsprechende Einzelvereinbarungen geschlossen werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist die Möglichkeit des Dienstradleasings zunächst im Tarifvertrag zu verankern oder als außer bzw. übertarifliche Zahlung zu vereinbaren. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.
Es können grundsätzlich alle Fahrradtypen und marken über Fachhändler oder Onlineshops mit einem Kaufpreis von 500 – 6000 € geleast werden. Nach entsprechender Auswahl bzw. Konfiguration des Fahrrades und Übermittlung eines verbindlichen Angebotes berechnet die gewählte Leasinggesellschaft die entsprechende monatliche Leasingrate, die Versicherungsprämie und den Restwert. Sie bietet anschließend dem Arbeitgeber eine hieraus ermittelte Leasingrate an. Kommt der Vertrag zustande, überlässt der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer*in das Rad über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur freien Nutzung.
Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingzeitraums bietet, die Leasinggesellschaft das Rad dem Arbeitgeber zum Kauf an. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingzeitraums je nach Leasinggesellschaft mit 13 – 18 % des Anschaffungswertes kalkuliert.
Welche Kosten entstehen?
Die durch die Arbeitnehmer*innen zu tragende Leasingrate wird in der Regel als Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert somit, ähnlich wie eine zusätzliche Rentenversicherung, die jeweilige Steuer und Sozialabgabenbelastung. Da sich hierdurch auch arbeitgeberseitig Einsparungen ergeben, übernimmt dieser ggf. die zu zahlende Versicherung. Im Gegenzug wird für die Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Anschaffungspreises zugerechnet.
Zur detaillierten Berechnung der monatlichen Belastung unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnisse stehen auf den Internetseiten der Leasinggesellschaften (siehe Infokasten) entsprechende Rechner zur Verfügung.
Als Berechnungsbeispiel werden folgende Grunddaten angenommen:
- Bruttomonatsgehalt: 4000 €
- Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
- Restwert: 630 € (18 %)
Hieraus ergeben sich zunächst folgende BruttoKosten pro Monat:
- Leasingrate: ca. 100 €
- Versicherung: ca. 10 €
- Geldwerter Vorteil: ca. 8 €
In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonstiger Freibeträge ergeben sich hieraus folgende monatliche Nettobelastungen:
- Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 65 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 75 €
- Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN: ca. 85 €
Genaue Werte müssen durch das jeweilige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Gesamtkosten von 2970 € bis 3690 €.
Und die Nachteile?
Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Dienstradleasings gehört unter Umständen der feste Leasingzeitraum von 36 Monaten. Arbeitnehmer*innen, die das Angebot wahrnehmen wollen, sollten daher sicher sein, das bestehende Beschäftigungsverhältnis in den nächsten drei Jahren nicht wechseln zu wollen oder zu müssen. Gleiches gilt für eventuell geplante Elternzeiten. Im Falle einer Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer*innen dann schadenersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. die tatsächlichen Kosten sind unter Verzicht auf diesteuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Vorteile zu übernehmen (im oben gerechneten Beispiel ca. 118 € pro Monat zzgl. Restwert).
Als weiterer Nachteil wird oft die aufgrund der eingesparten Rentenbeiträge niedrigere spätere Rentenleistung angeführt. Bezogen auf eine in der Regel mehr als 30jährige beitragspflichtige Arbeitszeit entspricht der eingesparte Rentenbeitrag für eine 36monatige Leasingzeit allerdings weniger als 0,25 % der Gesamtrentenbeiträge und steht damit innerhalb sowieso zu erwartender Spannen in der Rentenentwicklung.
Wenn auch die monatlichen Belastungen eindeutig zu kalkulieren sind, ergibt sich als Unsicherheitsfaktor der Restwert des Fahrrades im Fall einer Übernahme nach Ablauf des Leasingvertrages. Die Leasinggesellschaften legen sich hier nicht eindeutig fest, sondern kalkulieren ihn mit 13 – 18 % des Anschaffungspreises. Zu welchem Preis das Fahrrad dann dem Arbeitgeber tatsächlich angeboten wird ist unklar. Bei Übernahme eines E-Bikes aus dem Leasingvertrag nach 36 Monaten ist dieses als Gebrauchtfahrrad häufig nur noch zu deutlich ungünstigeren Konditionen versicherbar.
Welche Alternative gibt es?
Wenn ein neues Fahrrad zu teuer ist und Leasing nicht in Frage kommt, ergeben sich folgende Alternativen einer Finanzierung (Kreditbetrag: 2460 € entspricht o. g. Kaufpreis abzüglich Restwert von 18 %, Finanzierungsdauer: 36 Monate):
- zinsfreies Privatdarlehen: ca. 70 €
- Kleinkredit (5 % Zinsen): ca. 80 €
Zum Vergleich muss allerdings noch eine Versicherung mit ca. 10 € pro Monat hinzugerechnet werden.