Qualitätsstandard für Fahrradstraßen
Der Rat der Stadt hat beschlossen, dass für Braunschweigs Fahrradstraßen und Fahrradzonen zukünftig ein Qualitätsstandard gelten soll.
Viele bestehende Fahrradstraßen werden umgestaltet werden müssen.
Der Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, kurz AMTA, hat gemäß der Forderungen aus dem Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ am 6.12.2022 einen einheitlichen Standard für Fahrradstraßen beschlossen. Dies bedeutet mehr Sicherheit für Radfahrende und durch die Reduktion des Autoverkehrs geringere Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Die Fahrradstraßen und die Fahrradzone (Unigebiet) sollen durch ein externes Ingenieurbüro ab dem 1. Quartal 2023 systematisch überprüft werden.
Grundlage für den Standard ist laut Aussage der Verwaltung die Veröffentlichung „Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“ des Deutschen Instituts für Urbanistik und der Bergischen Universität Wuppertal
https://difu.de/publikationen/2021/fahrradstrassen-leitfaden-fuer-die-praxis
Man sieht sich auch durch das Urteil eines Hannoveraner Verwaltungsgerichts zu Veränderungen aufgerufen. Das Verwaltungsgericht hatte 2021, nach Klage eines Anwohners, entschieden, dass „Wo Fahrradstraße draufsteht, auch Fahrradstraße drin sein muss“ (Zitat des Richters). Der Spiegel berichtete am 21.1.2022 zu dem Urteil.
Die Beauftragte für Radverkehr, Frau Dr. Bruns, wies in ihrer Präsentation zusätzlich darauf hin, dass die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, aktuell gültige Version von 2010) wahrscheinlich 2024 in einer überarbeiteten Version erscheinen wird. Man wolle nicht hinter die erwarteten Änderungen zurückfallen, da der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen hat, sich an die Empfehlungen der ERA zu halten.
Der ADFC-Braunschweig begrüßt ausdrücklich die getroffene Entscheidung im AMTA, in der Hoffnung auf baldige Ergebnisse und eine zügige Umsetzung.