Beantragter Radweg entlang der L611 (rote Linie) von Völkenrode Richtung Wendeburg

Beantragter Radweg entlang der L611 (rote Linie) von Völkenrode Richtung Wendeburg © Paul Kleinherne und OpenStreetmap­-Mitwirkende (www.openstreetmap.org)

31 Jahre und immer noch kein Radweg von Völkenrode nach Wendeburg

Bereits vor 31 Jahren versprach der damalige Braunschweiger Oberbürger­meister Werner Steffens schriftlich, dass er sich um einen Radweg kümmern wolle. Bis heute hat sich aber nichts getan – die Völkenroder sind radverkehrlich in einer Sackgasse.

Erschienen im ADFC PedaLeo 61, 02-2021
Von Paul Kleinherne und Hans-Georg Sebralla

Der nordwestliche Braunschweiger Stadt­teil Völkenrode wurde bis heute beim Radverkehr stiefmütterlich behandelt:

  • in Richtung Norden gibt es den Kanal, die Deponie und geschotterte, verein­samte Landwirtschaftswege durch die Rieselfelder,
  • in Richtung Süden gibt es einen 2 Me­ter hohen Zaun am Thünen-­Institut (früher: FAL),
  • in Richtung Osten, d. h. nach Waten­büttel, einen nur auf einer Straßen­seite liegenden kombinierten Rad­/Fußweg,
  • in Richtung Westen, d. h. Bortfelder Kreisel / Wendeburg, gibt es weder einen Rad-­, noch einen Geh-­, noch einen Landwirtschaftsweg. Es gibt ausschließlich die Landesstraße L611, auf der Pkw max. 100 km/h fahren dürfen, die aber keinen Radweg be­sitzt und deshalb für Fahrradfahrer, insbesondere Kinder und Schüler, höchst problematisch ist.

Vor nunmehr fast vier Jahren wurde des­halb die Bürgerinitiative „Radweg jetzt – Völkenrode“ gegründet, die intensiv an einer Realisierung arbeitet. Unterstützt wird sie hierbei von den Braunschweiger Radverkehrs­ und Mobilitätsverbänden (ADFC, braunschweiger forum, MoVeBS, VCD und Initiative Fahrradstadt). Der Plan zeigt den beantragten Radweg ent­lang der L611 (rote Linie).

Der Radweg an der L611 ist u. a. erfor­derlich für Verwandtschafts­- und Freun­desbesuche, zum Einkauf, zum Fahren ins Schwimmbad, für Radtouristen, aber insbesondere für Schüler aus Völken­rode/Watenbüttel, die die Aueschule in Wendeburg besuchen und für die nach­mittags nur eine unzumutbare Busver­bindung besteht. Deshalb fahren die Schüler, wenn es witterungsbedingt möglich ist, über die Landwirtschaftswe­ge durch die Rieselfelder. Diese werden jedoch regelmäßig geschottert und sind dann wochenlang unbefahrbar. Zudem ist die soziale Sicherheit in dem einsam­en Gebiet nicht gewährleistet.

Zu teuer?

Mehrfach wurde in letzter Zeit über die Medien berichtet, dass in Braunschweig ein Bau von Radschnellwegen geplant ist. Dabei handelt es sich um ca. 4 m breite asphaltierte Radwege mit Be­leuchtung, Winterdienst, hochtechnisier­ter Ausrüstung und voraussichtlich auch E-­Bike-­Ladestationen. Geplant sind Ver­bindungen nach Wolfenbüttel, Salzgitter­ Thiede und eine ca. 30 km lange Strecke bis nach Wolfsburg. Im Rat der Stadt Braunschweig wurde am 26. September 2017 für  vier Strecken ein Gesamtetat in Höhe von 37,3 Mio € bewilligt.

Überrascht durch so hohe Kosten haben wir uns gefragt: Warum geht es eigent­lich mit unserem Radweg von Völkenro­de zum Bortfelder Kreisel nicht weiter, der ja eigentlich viel, viel kostengünstiger ist und von uns auf ca. 1 Mio € geschätzt wird? An der L475 zwischen Wendeburg und Bortfeld gibt es bereits eine gute Radwegverbindung, aber der Lücken­schluss nach Braunschweig fehlt, ob­wohl am Bortfelder Kreisel der Anschluss schon vorbereitet ist. Dabei handelt es sich um eine Strecke von nur ca. 2,3 km Länge an einer Landesstraße, die trotz schmaler Fahrbahn weder Fuß-­ noch Radweg besitzt. Aktuell wird diese Stra­ße von Radfahrern gemieden, denn Lkw, Pkw und Motorräder fahren hier mit Ge­schwindigkeiten bis zu 100 km/h – eine höchst gefährliche Angelegenheit für Fahrradfahrer. Die Straße ist für Familien mit Kindern absolut ungeeignet. Und im Juli 2018 hat die Straße einen neuen Fahrbahnbelag erhalten. Nun fahren vie­le Autos noch schneller.

Ein großer Wunsch seit 1990

Wir haben ermittelt, dass bereits im Jahr 1990 ein damals kleines Mädchen na­mens Nina den OB von Braunschweig angeschrieben und darum gebeten hat, einen Fahrradweg zu bauen, damit es mit dem Fahrrad seine Großeltern in Bortfeld besuchen und zum Schwimmen nach Wendeburg fahren kann. Der da­malige OB Werner Steffens hatte Ver­ständnis für diesen Wunsch, schenkte der kleinen Nina einen Braunschweiger Löwen als Dankeschön für ihren Einsatz und versprach, sich darum zu kümmern. Offensichtlich hat er sich aber nicht ge­nug gekümmert, denn einen Radweg gibt es bis heute noch nicht.

Im Jahr 1998 wurde von Prof. Dr. Wer­muth, WVI Verkehrsforschung und Infra­strukturplanung GmbH, Braunschweig, in einem Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Braunschweig eine Radweg­verbindung nach Bortfeld mit der Priorität 1a bewertet. Auch im Radverkehrskon­zept des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (jetzt Regionalverband Braunschweig) aus dem Jahr 2005 wur­de dieser Fahrradweg als notwendiger Lückenschluss bewertet. In diesem Kon­zept findet man sogar den Hinweis, dass angeblich die Stadt Braunschweig be­reits schon 2004/2005 einen Bauantrag gestellt hätte.

In Verkehrsmengenzählungen im Jahr 2009 betrug die Zählung 4400 Kfz/24 h und lag damit weit über Verkehrsmen­gen, aufgrund derer an anderen Straßen Radwege gebaut wurden. Zudem wird in letzter Zeit immer häufiger die L611 als Umgehungsstrecke benutzt, wenn auf der A2 oder der B214 Sperrungen vorlie­gen.

Doch alle vorgenannten Institutionen können nur Empfehlungen aussprechen. Maßgebend für den Bau dieses Radwe­ges ist der Baulastträger und das ist bei einer Landesstraße das Niedersächsi­sche Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover, welches ein „Radwegekonzept 2016 für Landesstra­ßen“ aufgestellt hat. Leider erscheint in diesem Konzept die Straße bzw. der Radweg an der L611 nur in der Bewer­tung „im weiteren Bedarf“. Angeblich we­gen „nicht ausreichend hoher Priorität“. Diese Einstufung hat in Abstimmung mit der Stadt Braunschweig stattgefunden.

Neuer Anlauf 2018

Am Mittwoch, den 17. Januar 2018, fand in Watenbüttel der seit nunmehr zehn Jahren bestehende „Runde Tisch“ statt, initiiert durch die Evangelisch­-Lutheri­sche Kirchengemeinde Völkenrode­Wa­tenbüttel. Anlässlich dieser Gesprächs­runde wurde dem Bezirksbürgermeister Frank Graffstedt ein offizieller, schriftli­cher Antrag zum Bau des Radwegs überreicht. Der Antrag bestand aus ins­ gesamt 26 Seiten, einem Deckblatt, ei­ner 5­seitigen Begründung und aus ins­gesamt 11 Anhängen, in denen alle Re­cherchen dokumentiert waren, u. a. auch eine Stellungnahme des Ministeriums in Hannover wie auch eine der Gemeinde Wendeburg. Übergeben wurde auch ei­ne Sammlung mit 450 Unterschriften von Bürgern, die den Radwegantrag unter­stützen. Herr Graffstedt nahm beides wohlwollend entgegen und versprach seine volle Unterstützung.

Am 7. Februar 2018 wurde der Antrag dann im Stadtbezirksrat 321 besprochen und einstimmig folgender Beschluss ge­fasst: „Die Verwaltung wird aufgefordert zu überprüfen, ob, wann und wie sie ge­meinsam mit dem Landkreis Peine, Kommune Wendeburg den Radwege­lückenschluss zwischen Völkenrode und Bortfeld entlang der L 611/L 475 a ge­meinsam mit dem Land realisieren kann. Die Verwaltung wird weiterhin um recht­zeitige Mitteilung gebeten, inwieweit und in welcher Höhe die dafür seitens der Kommune erforderlichen Haushaltsmittel beim Haushaltsplanentwurf 2019 einge­stellt werden müssen.“

Nunmehr lag es also an der Stadt Braunschweig, diesbezügliche Gesprä­che und Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen, um im September über eine Ratsvorlage Haushaltsmittel für 2019 anmelden zu können. Die Antwort der Verwaltung vom 19. Sept. 2018 lau­tete jedoch: „… Die Stadt Braunschweig hat eigene Aufgaben und Prioritäten. Daher ist nicht vorgesehen, einen Rad­weg entlang der L611 selbst und ohne das Land Niedersachsen zu bauen …“

Die Gemeinde Wendeburg dagegen er­scheint da offener und bürgerfreundli­cher und hat sich dahingehend geäu­ßert, dass sie diesen Radweg so schnell es nur geht haben möchte, wartet aber auf den ersten Schritt der Stadt Braun­schweig.

Bürger demonstrieren

Um die Unterstützung der Bürger nach außen hin deutlich zu machen, wurden im August 2018 und August 2019 Fahr­raddemonstrationen durchgeführt, die von Völkenrode zum Bortfelder Kreisel gefahren wurden und an denen sich ca. 230 Bürger beteiligt haben.

Mit dem Fahrradkorso wollten die Auto­ren dieses Artikels den Politikern und der Verwaltung nochmals beweisen, wie wichtig den Völkenroder und Wende­burger Bürgern dieser Fahrradweg ist. Deshalb lautete das Motto: „Radweg jetzt!“ Damit der Fahrradweg-­Antrag nicht in Vergessenheit gerät, haben wir ein T­-Shirt drucken lassen mit dem Auf­druck: Völkenrode – Bortfeld   Radweg jetzt!, welches wir vor dem Fahrradkorso an Helfer, Verantwortliche und andere Inter­essierte überreicht haben.

Zwischenzeitlich und über Jahre hinweg haben wir mit vielen Institutionen, Politi­kern, Sachbearbeitern und Vereinen Kontakt aufgenommen und etliche Mails verschickt bzw. Gespräche geführt, u. a. mit Landtagsabgeordneten, mit den Rad­beauftragten der Stadt Braunschweig, mit der Gemeinde Wendeburg und deren Ortsbürgermeister, mit dem Landesstra­ßenbauamt in Wolfenbüttel und anderen mehr. Sehr enger Kontakt wurde auch nach Wendeburg aufgebaut und es be­steht eine gute Zusammenarbeit mit dor­tigen Politikern wie auch mit dem Ar­beitskreis „fahrRad“.

Geld im Landesprogramm, aber kein Plan

In dieser Historie kann wegen der Viel­zahl der Aktivitäten nicht auf jede einzel­ne eingegangen werden, eine Besonder­heit sei hier aber noch erwähnt: Anfang 2021 hat das Land Niedersachsen ver­kündet, ein Sonderprogramm in Höhe von 65 Mio. € bereitzustellen für den Aus­ bau von Radverkehrsinfrastrukur. Dar­aufhin gab es in Braunschweig am 16. Febr. 2021 eine Ratssitzung mit dem Ratsbeschluss 21­15140 „Nutzung des Landesprogramms für beschleunigten Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur“. In diesem Beschluss wurde u. a. vom Rat der Stadt Braunschweig vorgeschlagen, den Radweg an der Landesstraße L611 von Völkenrode zum Bortfelder Kreisel für das Landesprogramm anzumelden. Die Braunschweiger Zeitung schrieb am nächsten Tag: „Völkenrode jubelt – Rad­weg soll gebaut werden.“

Aber er wird (vorerst) nicht gebaut! Die Verwaltung der Stadt Braunschweig ent­schied anders. Wie sich bei Bekanntwer­den der Förderrichtlinie herausgestellt hätte, sei der Radweg aus Zeitgründen wegen fehlender Planungsvorbereitung nicht realisierbar, da die angemeldeten Projekte bis Ende 2023 hätten fertigge­stellt sein müssen.

In diesem Zusammenhang erlauben wir uns den Hinweis, dass unsere Initiative mehrfach schon Planungsgelder ange­meldet hatte. Auch der ADFC hatte in seiner Haushaltsanmeldung für 2020 so­wie für 2021 Gelder für Maßnahmen der Vorplanung angemeldet. Bisher hat die Politik und die Verwaltung jedoch alles abgelehnt. So dreht man sich im Kreis:

Keine Vorplanung, wenn die Finanzie­rung nicht sichergestellt ist; keine Fi­nanzierung, wenn die Vorplanung fehlt.
Hat ein Hauptmann in Köpenick mit sei­nem Pass nicht etwa Gleiches erlebt?

Was bleibt zu tun? Worauf kann man hoffen?

  • Der Braunschweiger Rat sollte die Ver­waltung beauftragen, für den Radweg an der L611 Planungsrecht herzustel­len, damit im Falle einer erneuten Lan­desförderung ein kurzfristiger Bau möglich wird.
  • Die Stadt Braunschweig sollte diesen Radweg beim Land als „vordringlich“ anmelden, damit er zumindest gemäß Landesradwegeplan baldigst berück­sichtigt wird.
  • Der neue Braunschweiger Oberbür­germeister sollte das Versprechen ei­nes seiner Vor­-Vorgänger, das von Herrn Werner Steffens, endlich einlö­sen.

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https://braunschweig.adfc.de/artikel/31-jahre-und-immer-noch-kein-radweg-von-voelkenrode-nach-wendeburg

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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