Ratsbeschluss zum Radentscheid

In Reaktion auf das 2020 angestrengte Bürgerbegehren "Radentscheid Braunschweig" wurde am 14.7.2020 ein wegweisender interfraktioneller Ratsbeschluss verabschiedet. Der Ziele- und Maßnahmenkatalog mit 29 Maßnahmen soll bis 2030 umgesetzt werden.

In Reaktion auf das 2020 angestrengte Bürgerbegehren "Radentscheid Braunschweig" wurde am 14.7.2020 ein wegweisender interfraktioneller Ratsbeschluss verabschiedet.  Der Ratsbeschluss "Braunschweigs Weg für besseren Radverkehr" greift die wesentlichen Ziele des "Radentscheids" auf und wird zur zentralen Arbeitsgrundlage für Radverkehrsplanungen. Er enthält den sogenannten "Ziele- und Maßnahmenkatalog", in dem 29 Maßnahmen definiert werden. Bis 2030 sollen diese durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen. Die dafür nötige Personal- und Haushaltsressourcen sollen geschaffen werden.


Pressemitteilung der Mobilitätsverbände

Radentscheid kann umgesetzt werden

Die Initiative Fahrradstadt, Mobilitätsverbände, SPD, Grüne, BIBS, Linke und Fraktion P² einigen sich auf ein bis 2030 umzusetzendes Maßnahmenpaket. Wichtiger Teil sind der Bau von 35 km Radwegen im neuen „Braunschweiger Standard“ und ein Veloroutennetz.

Braunschweig, 30. Juni 2020.

Die Initiative Fahrradstadt Braunschweig hat gemeinsam mit den Ratsfraktionen der SPD und Grünen und weiteren Braunschweiger Mobilitätsverbänden ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das dem Stadtrat nun als interfraktioneller Antrag „Radverkehr in Braunschweig“ für eine richtungsweisende Entscheidung vorgelegt wird. Vorausgegangen war ein Antrag im Mai, welcher sich bereits grob am, von der Verwaltung als in Teilen nicht zulässig bewerteten, Bürgerbegehren „Radentscheid“ orientierte.

„Ziel des Antrags ist es, den Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern ein attraktives Angebot zur verstärkten Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad anzubieten. Radfahren ist nicht nur individuell, emissionsfrei und gesund, sondern vor allem auch schnell, bezahlbar und sozial. Alle erarbeiteten Maßnahmen sind geeignet, um mehr Radverkehr zu ermöglichen, bei gleichzeitig guter Sicherheit und adäquatem Komfort. Die Klimaschutzziele der Stadt im Verkehrssektor können mit einem zielgerichteten und ambitionierten Ausbau des Radverkehrs schneller erreicht werden.“
erklärt Susanne Schroth, Vorsitzende des ADFC Braunschweig.

In einem mehrwöchigen Abstimmungsprozess hat eine Arbeitsgruppe aus Ratsmitgliedern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Vertreterinnen und Vertretern des ADFC, des Braunschweiger Forums, der Initiative Fahrradstadt Braunschweig, MoVeBS und des VCD insgesamt 29 Maßnahmen und Projekte für den Antrag formuliert, welcher die Themen aus dem Bürgerbegehren „Radentscheid“ aufgreift und ergänzt. Diesem Antrag haben sich nun auch weitere Fraktionen angeschlossen.

Auch die Fußgängerinnen und Fußgänger werden von den geplanten Maßnahmen profitieren, indem Rad- und Gehwege deutlich voneinander getrennt geführt und so Konflikte minimiert werden. Gleiches gilt für den Autoverkehr. Einzelne Maßnahmen können sofort begonnen werden, andere wiederum erfordern eine längere Planungsphase. Alle Maßnahmen sollen bis 2030 sukzessive umgesetzt sein. Dazu sollen ausreichend Personal- und Haushaltsmittel bereitgestellt und auch Fördermittel eingeworben werden.

„Wir werben um breite Unterstützung für den interfraktionellen Antrag. Offenbar haben wir genug Überzeugungsarbeit geleistet, dass es im Stadtrat nun eine Mehrheit für die Ziele des Radentscheids geben könnte. Beschließt der Rat den Antrag, übernimmt er wesentliche Punkte des Radentscheids quasi direkt. Dieses Maßnahmenpaket für den Radverkehr kann so ohne den Umweg einer Unterschriftensammlung umgesetzt werden. Gerade während Corona im Umlauf ist, ist das ein Vorteil.“
sagt Lars Christian Lund, ein Sprecher der Initiative Fahrradstadt Braunschweig.

Wesentliche Inhalte, die aus dem Radentscheid übernommen wurden, sind:

  • Aus- und Neubau von 35 km Radwegen bis 2030, d.h. durchschnittlich 5km pro Jahr von Mitte 2023 bis 2030
  • Neue Radwege sollen im „Braunschweiger Standard“ angelegt werden, der verbesserte Qualitätskriterien festschreibt:
  •       Radwege bekommen breitere Fahrbahnen, mind. 2,30 m (in eine Richtung befahrbare Radwege) bzw. mind. 3,20 m (in zwei Richtungen befahrbare Radwege)
  •       Radwege sollen eine bauliche Trennung nicht nur zu (Auto-)Fahrbahnen, sondern auch zu Gehwegen bekommen
  •       Radwege sollen auch an Zufahrten und Straßeneinmündungen ununterbrochen und ohne Rampen fortgeführt werden
  • Planung eines Netzes aus Velorouten, die besonders komfortabel sind, direkt verlaufen und von allen Altersgruppen sicher befahrbaren werden können
  • Gesamtplanung zur besseren Vernetzung aller Ortsteile untereinander
  • Verbesserung von Ampelschaltungen und Reduzierung von Anforderungsampeln
  • Maßnahmen und Kampagnen der Stadt Braunschweig zur gegenseitigen Rücksichtnahme und für mehr Sicherheit im Verkehr

Auch neue Projekte, die noch nicht Teil des Radentscheids waren, sollen umgesetzt werden. So ist eine Bürgerbeteiligung bei der Streckenführung von Velorouten angedacht. Auch soll beispielsweise eine Vorfahrt von Fahrradstraßen an Nebenstraßen geprüft und Zählstellen zur Messung des Radverkehrs eingerichtet werden. Zur Umgestaltung von Innenstadtstraßen entlang des City-Ringes sollen Konzepte erstellt werden.

Der Antrag inklusive der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen soll am 1. Juli 2020 im Planungs- und Umwelt-Ausschuss besprochen und am 14. Juli 2020 im Rat verabschiedet werden.

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Beteiligte Braunschweiger Verbände und Initiativen

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Neuer Radweg in der Nordstadt

An dieser Stelle soll der neu entstandene Radweg an der Mitgaustraße genauer betrachtet werden.

https://braunschweig.adfc.de/artikel/ratsbeschluss-zum-radentscheid-2020

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 230.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen.

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Als ADFC-Mitglied stärken Sie Deutschlands größte Interessenvertretung der Radfahrenden. Der ADFC ist auf europäischer Ebene, bundes- und landesweit sowie im kommunalen Bereich bei den örtlichen Gemeinde- und Stadtverwaltungen aktiv und engagiert sich dort für die Förderung des Radverkehrs.  

    ADFC-Mitglieder

    • können auf die ADFC-Pannenhilfe zählen
    • erhalten Sonderkonditionen bei vielen Mietradanbietern, Carsharingfirmen, Versicherern und Ökostrom-Versorgern
    • bekommen die Codierung ihrer Fahrräder vergünstigt
    • erhalten Preisnachlässe bei kostenpflichtigen ADFC-Radtouren
    • sind rechtschutz- und haftpflichtversichert, wenn sie mit dem Rad, dem öffentlichen Personenverkehr (in Verbindung mit dem Fahrradtransport) oder zu Fuß unterwegs sind,
    • bekommen alle drei Monate die ADFC-Radwelt frei Haus; ADFC-Mitglieder in Braunschweig und dem Kreis Helmstedt erhalten darüber hinaus zweimal jährlich den PedaLeo, das Fahrradmagazin für Braunschweig

    Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad ist nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher bei Bedarf mit dem Auto befahren werden, vor allem, um Gegenverkehr auszuweichen und nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubtem Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

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